Einwendungen gegen die Honorarabrechnung der OÖGKK können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Zahlung des Honorars entweder mit einem formlosen Schreiben oder durch Verwendung des folgenden Mustervordrucks erhoben werden:
Mustereinspruch Honorarordnung betreffend OÖGKK
Veröffentlicht am: 31. März 2014