Spezielle ärztliche Berufsgruppen
Strenger Maßstab bei ärztlichem Provisionsverbot
Ärzte unterliegen hinsichtlich der Vermittlung von Patienten einem strengen Verbot der Vorteilsannahme, wobei eine sachgerechte Empfehlung nicht per se unzulässig ist. Verboten ist es allerdings, wenn Mediziner für die Zuweisung von Patienten, wobei dieser Begriff nicht nur wörtlich zu interpretieren ist, eine Begünstigung erhalten oder sich versprechen lassen. …mehr
Streichung aus der Ärzteliste führt zum Abbruch des Disziplinarverfahrens
Ein Disziplinarverfahren, das gegen einen Arzt wegen nicht vorgewiesener Fortbildungsverpflichtung eingeleitet wurde, ist laut VwGH abzubrechen, wenn dieser freiwillig auf die ärztliche Tätigkeit verzichtet. Entgegen der Entscheidung des LVwG war das erstinstanzliche Disziplinarerkenntnis nicht ersatzlos aufzuheben. …mehr
Wer darf ärztliche Gutachten erstellen?
Die Antwort zur in der Überschrift gestellten Frage ist einfach und kurz: Jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt! § 2 Abs 3 ÄrzteG normiert dazu eindeutig, jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt ist befugt, ärztliche Zeugnisse auszustellen und ärztliche Gutachten zu erstatten.
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Übergabe der Patientenkartei aus datenschutzrechtlicher Sicht
Beendet ein Kassenvertragsarzt seine Tätigkeit ohne entsprechenden Nachfolger, ist der bisherige Ordinationsinhaber zur Aufbewahrung der Patientenkartei verpflichtet. Eine Weitergabe der Patientendaten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen- oder den Ordinationsstättennachfolger ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. …mehr
Änderungen in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
Die mit 8. April 2018 herausgegebene 8. Novelle der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (kurz: FSG-GV, BGBl. II Nr. 64/2018) beinhaltet Änderungen sowohl was die Voraussetzungen für die Legitimation des Führerscheinarztes betrifft als auch die medizinischen Bereiche für die Untersuchung und Beurteilung der Fahrtauglichkeit. …mehr