Schlagwort-Archive: Aufklärung
Operation auf jeden Fall
Gelingt dem Arzt der Beweis, dass sich der nicht ordentlich aufgeklärte Patient selbst bei rechtmäßiger Aufklärung hätte operieren lassen, entsteht für ihn selbst dann keine Haftung, wenn sich bei diesem Eingriff ein typisches Risiko tatsächlich verwirklicht. …mehr
Blinddarmdurchbruch nicht erkannt – keine Haftung
Die Klägerin war zweimal in der Notfallambulanz wegen bestehender Bauschmerzen vorstellig, sie wurde vorerst jedoch nicht stationär aufgenommen. Der Verlauf der zwei Tage später erst intraoperativ diagnostizierten Appendizitis war für die behandelnden Ärzte, welche lege artis handelten, nicht vorhersehbar, weswegen das Krankenhaus nicht haftete. …mehr
Keine Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht
Der beklagte Arzt informierte die Klägerin mündlich über mögliche Komplikationen des bevorstehenden Eingriffs sowie den Umstand, dass er „keine Garantie für den Erfolg der Operation abgeben könne“. Die schriftliche Aufklärungsdokumentation gab dies wieder, sodass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgte und die Klage abgewiesen wurde. …mehr
Haftung eines Gynäkologen und Radiologen wegen Mammakarzinoms
Ein Facharzt für Radiologie riet nach einer Mammographie noch zur Durchführung einer ergänzenden Mamma-MR. Weder er noch der behandelnde Gynäkologe klärten die betroffene Patientin über diesen Umstand auf, weswegen das Mammakarzinom zu spät erkannt wurde und die Patientin verstarb. Beide Fachärzte hafteten für dieses Fehlverhalten. …mehr
Sterbeverfügungsgesetz beschlossen
Eine Sterbeverfügung kann nur dann wirksam errichtet werden, wenn die sterbewillige Person volljährig und zweifelsfrei entscheidungsfähig ist und den Entschluss zur Selbsttötung frei und selbstbestimmt nach zweifacher ärztlicher Aufklärung schriftlich vor einem Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung fasst. …mehr