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Flüchtlingsbetreuung durch niedergelassene Ärzte
Ärztliche Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften liegen auch im Interesse der gesamten Bevölkerung, sodass für diese kein eigener Berufssitz notwendig ist. Sofern keine Ausnahmeregelungen vorliegen, dürfen freiberuflich tätige Ärzte nur über zwei Berufssitze verfügen. …mehr