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Haftungsgefahr wegen fehlender Dokumentation
Laut österreichischer Rechtsprechung führen nicht dokumentierte Untersuchungen zur Vermutung, dass diese ärztlichen Leistungen tatsächlich nicht erbracht wurden. Bei einer lege artis erforderlichen Maßnahme, die jedoch schriftlich nicht vermerkt wurde, steht daher ein Behandlungsfehler im Raum. …mehr