Schlagwort-Archive: Gutachten
Wer darf ärztliche Gutachten erstellen?
Die Antwort zur in der Überschrift gestellten Frage ist einfach und kurz: Jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt! § 2 Abs 3 ÄrzteG normiert dazu eindeutig, jeder zur selbständigen Ausübung des Berufes berechtigte Arzt ist befugt, ärztliche Zeugnisse auszustellen und ärztliche Gutachten zu erstatten.
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Haftung wegen Verstoßes gegen medizinische Richtlinien?
Medizinische Leitlinien entfalten für sich allein allenfalls Indizwirkung für die Beurteilung des Standes der medizinischen Wissenschaft, ersetzen jedoch im konkreten Fall weder ein Sachverständigengutachten noch die erforderliche Feststellung eines lege artis Vorgehens bzw. umgekehrt eines Kunstfehlers. …mehr