Schlagwort-Archive: Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG)
Heimaufenthaltsgesetz gilt nicht für Jugendheime
Laut OGH unterliegen Jugendheime nicht dem Heimaufenthaltsgesetz, auch wenn dort psychisch kranke oder behinderte Personen leben: Freiheitsbeschränkungen von Jugendlichen in Jugendheimen, die aufgrund deren Behinderung / psychischen Erkrankung veranlasst wurden, können daher nicht von der Bewohnervertretung beaufsichtigt und überprüft werden. …mehr
Praxishandbuch Recht für MedizinerInnen – Ein Leitfaden für den ärztlichen Berufsalltag – OUT NOW
Ein MUST HAVE für jeden Arzt ist das gerade erschienene Praxishandbuch Recht für MedizinerInnen – Ein Leitfaden für den ärztlichen Berufsalltag.
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Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG): Wesentliche Änderungen ab 1.7.2010
Freiheitsbeschränkungen über 24 Stunden dürfen nicht ausschließlich Ärzte, sondern auch andere Berufsgruppen anordnen. Zu beachten sind die damit in Zusammenhang stehenden Dokumentations- und Informationspflichten sowie die Vorschriften zur Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen. …mehr
Heimaufenthaltsgesetz gilt auch in Krankenanstalten
Entgegen seinem Namen gilt das HeimAufG und damit die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nicht nur in Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, sondern auch vielfach in Krankenanstalten (ständige Pflegenotwendigkeit aufgrund psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung). Ausgenommen sind vor allem psychiatrische Abteilungen. …mehr