Schlagwort-Archive: Kassenfreier Raum
Kassenfreier Raum?
Unter dem kassenfreien Raum sind jene Leistungen zur Erbringung wissenschaftlich anerkannter Heilmethoden zu verstehen, welche von den Kassenvertragsärzten zur Krankenbehandlung erbracht werden, die jedoch nicht in den einzelnen Honorarordnungen verankert sind. …mehr
Privathonorar – OÖ Gesamtvertrag
Laut OÖ Gesamtvertrag (§ 10a) betreffend die Versicherten der sogenannten § 2-Kassen dürfen Vertragsärzte für Leistungen, die ihrer Art nach eine Krankenbehandlung darstellen, keine direkten Zuzahlungen von Anspruchsberechtigten oder Dritten (z.B. Privatversicherungen) verlangen oder entgegennehmen. …mehr
Verpflichtende Preisinformationen an Patienten
Auf Grund einer Änderung des Ärztegesetzes, womit die europaweit gültige Richtlinie über die Rechte von Patienten umgesetzt wird, müssen Ärzte künftig Patienten bei Leistungen, die nicht direkt mit der Krankenkasse verrechnet werden, im Vorhinein auf die Behandlungskosten hinweisen. …mehr
Kassenfreier Raum
Unter dem „Kassenfreien Raum“ ist die private Verrechnung direkt mit den Anspruchsberechtigten für die Erbringung anerkannter Heilmethoden zu verstehen, wenn eine Leistung zwar nicht in der Honorarordnung aufscheint, aber Teil des dem Patienten zustehenden gesetzlichen Behandlungsanspruches ist (Ausnahme: andere Regelung in den Gesamtverträgen). …mehr