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Strenger Aufklärungsmaßstab bei Kosmetikbehandlung
Behandlungen, die aus medizinischen Gründen nicht geboten sind, sondern lediglich das optische Erscheinungsbild verbessern sollen, unterliegen einem sehr strengen und umfassenden Aufklärungsmaßstab. Auch statistisch unwahrscheinliche Risiken können daher relevant sein. Konkret haftete der Arzt wegen eines Aufklärungsfehlers. …mehr