Schlagwort-Archive: Kündigungsschutz
Bestandschutz bei vereinbarter Elternteilzeit
Kommt eine Vereinbarung über Elternteilzeit nicht zustande und wird dagegen von Seiten des Dienstnehmers keine Klage erhoben, endet der Bestandschutz (Kündigungs- und Entlassungsschutz) vier Wochen nach Beendigung des außergerichtlichen (innerbetrieblichen) Verfahrens. …mehr
Beginn des Kündigungsschutzes bei Elternteilzeit
Der Kündigungsschutz bei Elternteilzeit beginnt auch dann mit deren Bekanntgabe, wenn das Dienstverhältnis des die Teilzeit beantragenden Elternteils zwar noch nicht zum Antragszeitpunkt, wohl aber zum Zeitpunkt des tatsächlichen Antritts der Elternteilzeit ununterbrochen drei Jahre gedauert hat. …mehr
Vereinbarung von Elternteilzeit
Voraussetzung für eine Elternteilzeit ist, dass das Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Teilzeitbeschäftigung bereits drei Jahre gedauert hat, man in einem Betrieb mit mindestens 20 Dienstnehmern beschäftigt ist, man mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und der andere Elternteil sich nicht gleichzeitig in Karenz befindet. …mehr
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei vereinbarter Karenz?
Der gesetzliche Kündigungs- und Entlassungsschutz erstreckt sich bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem Ende der gesetzlichen Karenz, unabhängig vom Zeitraum während dessen Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Die Verlängerung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes über die gesetzliche Frist hinaus bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. …mehr