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Vorzeitiger Mutterschutz – neue Regelung
Mit Wirksamkeit ab 01.01.2018 werden aufgrund gesetzlicher Änderungen die Freistellungen für den vorzeitigen Mutterschutz für werdende Mütter in der Regel nicht mehr vom Amts- bzw. Arbeitsinspektionsarzt, sondern von Fachärzten für Frauenheilkunde sowie Innere Medizin ausgestellt. …mehr