Schlagwort-Archive: Pflegefreistellung
Bestätigungen für Pflegefreistellungen
In der täglichen Praxis sind wir immer wieder auch mit Anfragen rund um die Freistellung von Arbeitnehmern von ihren dienstvertraglichen Pflichten aufgrund Erkrankung von Familienmitgliedern befasst. Diese sog. Pflegefreistellungen (vormals Pflegeurlaub) führen immer wieder zu missverständlichen Auffassungen zwischen den betroffenen Personen, die hier einer rechtlichen Klarstellung unterzogen werden sollen: …mehr
Änderungen bei der Pflegefreistellung
Pro Kalenderjahr gebührt eine Woche (bei Kindern unter 12 Jahren eine zweite) Pflegeurlaub für die notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden (Ausnahme: leibliche Kinder) erkrankten nahen Angehörigen. Gesetzlich sind weitere Ansprüche geregelt. Für unter 10-jährige-Kinder gebührt bei Spitalsaufenthalten eine Begleitungsfreistellung. …mehr
Pflegefreistellung
Pflegefreistellung gebührt zur notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden (leibliche Kinder, Adoptivkinder müssen nicht im gemeinsamen Haushalt leben) erkrankten nahen Angehörigen. Grundsätzlich gebührt pro Jahr eine Woche Pflegeurlaub unter Entgeltfortzahlung, bei Kindern unter 12 Jahren eine zusätzliche Woche bei Wiedererkrankung. …mehr