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Patient und Sachwalter – wer entscheidet?
Ist ein Patient für eine konkret geplante medizinische Behandlung nicht einsichts- und urteilsfähig, kann nur der für diese Angelegenheiten bestellte Sachwalter zustimmen (außer bei schweren Folgen). In bestimmten Fällen ist das Pflegschaftsgericht zu konsultieren oder ein weiterer Arzt einzubinden. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung. …mehr