Schlagwort-Archive: Rechtschutzversicherung
Schadenersatzanspruch gegen Arzt wegen Behandlungsfehler – Vertragsrechtsschutz
Da ein Patient „nur“ über eine Schadenersatz- und Strafrechtsschutzversicherung verfügte, bestand keine Versicherungsdeckung für die beabsichtigte Schadenersatzklage gegen einen Arzt wegen unterlassener Untersuchungen. Derartige Ansprüche fallen laut OGH unter den Vertragsrechtschutz. Die Versicherung des Patienten muss daher keine Kosten übernehmen. …mehr
Rechtsschutzversicherung für Ärzte
Der Zweck einer Rechtsschutzversicherung liegt in der Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, indem z. B. anfallende Gerichts- und Anwaltskosten gedeckt werden. Vorsicht ist allerdings hinsichtlich des Umfangs geboten, da in der Regel die Abdeckung immaterieller Schäden (Rufschädigung, etc.) nicht inkludiert ist. …mehr
Verhalten bei Schadenersatzansprüchen – Haftpflicht-/ Rechtsschutzversicherung
Bei Schadenersatzansprüchen ist mit der Versicherung sofort Kontakt aufzunehmen. Die Krankengeschichte, etc. ist zu sichern und darf nachträglich nicht verändert werden. Spitalsärzte haben
die Vorgesetzten zu informieren. Ohne Zustimmung des Versicherers darf der Arzt den Anspruch bei sonstigem Verlust des Versicherungsschutzes nicht anerkennen! …mehr