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Vorwissen des Patienten hat Auswirkung auf Aufklärung
Verschweigt ein Patient die Notwendigkeit einer Wachintubation trotz Kenntnis darüber und verneint er zudem die Frage nach Komplikationen bei Narkosen wahrheitswidrig, so ist diese Tatsache bei der Beurteilung des Aufklärungsumfanges und auch der Rechtzeitigkeit zu berücksichtigen. Im konkreten Fall lag kein Aufklärungsfehler vor. …mehr