Schlagwort-Archive: Richtlinie Arzt und Öffentlichkeit
Unsachliche Werbung eines Chirurgen
Ein Facharzt für Plastische Chirurgie wurde wegen unzulässiger Werbung auf seiner Homepage aufgrund der Veröffentlichung von Fotos von lediglich mit einem Slip bekleideten Frauen disziplinarrechtlich mittels schriftlichen Verweises verurteilt. Zusätzlich musste er die Kosten des Disziplinarverfahrens tragen. …mehr
Werbeverbot – Richtlinie „Arzt und Öffentlichkeit“
Jeder Arzt darf sachliche und wahre Informationen, die das Standesansehen der Ärzteschaft nicht beeinträchtigen, verbreiten. Eine aufdringliche und marktschreierische Werbung hingegen ist verboten. Die Schilderordnung legt die am Ordinationsschild verpflichtend aufscheinenden Inhalte fest und regelt, was darüber hinaus angeführt werden darf. …mehr