Schlagwort-Archive: Sachwalter
Rechte des Sachwalters
Vor jeder ärztlichen Untersuchung und Behandlung ist die Zustimmung des Patienten dazu einzuholen. Kann ein Patient mangels Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht mehr für sich selbst entscheiden und ist auch kein Fall der Zustimmung durch nächste Angehörige gegeben, dann ist die Zustimmung eines Sachwalters notwendig (außer Notfall). …mehr
Rechte nächster Angehöriger
Vor jeder ärztlichen Untersuchung und Behandlung ist die Zustimmung des Patienten einzuholen. Kann ein Patient mangels Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht mehr für sich selbst entscheiden, können nächste Angehörige zu bestimmten ärztlichen Untersuchungs- bzw. Behandlungsmethoden ihre Zustimmung anstelle des Patienten rechtwirksam erteilen. …mehr
Nahe Angehörige – Sachwalter – Bevollmächtigter – Arzt
Grundsätzlich muss der Patient in medizinischen Angelegenheiten selbst Entscheidungen treffen. Für den Fall des Verlustes der Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit kommen unter gewissen Voraussetzungen entweder nahen Angehörigen, Vorsorgebevollmächtigten oder Sachwaltern an Stelle des Patienten die Entscheidungskompetenzen zu. …mehr
Patient und Sachwalter – wer entscheidet?
Ist ein Patient für eine konkret geplante medizinische Behandlung nicht einsichts- und urteilsfähig, kann nur der für diese Angelegenheiten bestellte Sachwalter zustimmen (außer bei schweren Folgen). In bestimmten Fällen ist das Pflegschaftsgericht zu konsultieren oder ein weiterer Arzt einzubinden. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung. …mehr