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Behandlungsfehler
Bei Behandlungsfehlern ist es ratsam, das offene Gespräch mit den Betroffenen zu suchen und auf die Möglichkeit der Schiedsstelle für Behandlungszwischenfälle hinzuweisen. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung sowie Ihren Anwalt. Sammeln Sie entlastende Beweise und geben Sie keinesfalls ein Schadensanerkenntnis ab! …mehr
Strafanzeige bei Behandlungsfehlern
Ganz allgemein besteht eine Anzeigepflicht an die Polizei im Falle des Verdachts, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung der Tod oder eine schwere Körperverletzung herbeigeführt wurde. Eine derartige Pflicht besteht auch in weiteren Fällen. Bei Behandlungsfehlern in Spitälern wird die Anzeige in der Regel der ärztliche Leiter erstatten. …mehr