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Verfahren vor den Kassenrechtlichen Schiedsinstanzen
Honorarstreitigkeiten zwischen Arzt und Sozialversicherungsträger werden entweder bereits in der amikalen Aussprache, im Schlichtungsausschuss oder in der Paritätischen Schiedskommission entschieden. Die Landesschiedskommission ist für Auslegungsfragen zum Gesamtvertrag, zur Einzelvertragskündigung sowie subsidiär für die Stellenplanung zuständig. …mehr