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Kontaktaufnahme mit Patient bei suspektem Befund gescheitert
Ein praktischer Arzt versuchte seinen Patienten wegen eines zu besprechenden MRT-Befundes auf der von ihm bekannt gegebenen Mobiltelefonnummer zu erreichen und schickte ihm zudem noch per Post eine nicht eingeschriebene Benachrichtigung, wobei sich dieser nicht zur Befundbesprechung meldete. Für den OGH war das Verhalten des Arztes rechtskonform. …mehr