Schlagwort-Archive: totaler Krankenhausaufnahmevertrag
Keine Haftung des Trägers der Krankenanstalt für Belegarzt
Das Belegarztsystem ist ein typisches Beispiel eines gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrages mit der Konsequenz, dass der Belegarzt die Behandlung seiner Patienten eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Der Anstaltsträger haftete daher nicht für allfällige Kunst- bzw. Aufklärungsfehler des Belegarztes.as …mehr
Qualifikation und Haftung als Belegarzt
Beim so genannten gespaltenen Krankenhausvertrag haftet der Spitalsträger nicht für Fehler des Belegarztes, wobei nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag diesbezüglich vorliegen muss. Lediglich im Zweifelsfall sei von einem totalen Krankenhausaufnahmevertrag auszugehen. Konkret lagen jedoch Anhaltspunkte für ein Belegarztsystem vor. …mehr