Schlagwort-Archive: Urlaubsvertreter
Ordinationsvertreter aus steuerrechtlicher Sicht kein Dienstnehmer
Laut Bundesfinanzgericht üben Vertretungsärzte, die anstelle des Ordinationsinhabers ärztliche Leistungen erbringen, eine selbständige Tätigkeit aus. Zwischen dem Praxisinhaber und den Vertretungsärzten besteht daher kein Dienstverhältnis im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. …mehr
Haftung des Ordinationsinhabers für den (Urlaubs)Vertreter?
Bei Verhinderung zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen hat der Vertragsarzt für eine entsprechende Vertretung zu sorgen. Erfolgt diese Vertretung in den Räumlichkeiten des Ordinationsinhabers, so ist der Patient über diesen Umstand aufzuklären. Andernfalls besteht die Gefahr der Haftung des Ordinationsinhabers für Fehler des Vertreters. …mehr