Schlagwort-Archive: Verjährung
Beginn der Verjährungsfrist in Arzthaftungsfällen?
Der Beginn der grundsätzlich dreijährigen Verjährungsfrist (absolute Frist 30 Jahre) ab Kenntnis von Schaden und Schädiger tritt erst ein, wenn dem Kläger objektivierbare Anhaltspunkte für ein ärztliches Fehlverhalten vorliegen. Die bloß subjektive Überzeugung von Patienten oder Mutmaßungen über Aufklärungs-/Behandlungsfehler reichen nicht aus. …mehr
Verjährung bei Arzthaftungsprozessen
Schadenersatzansprüche der Patienten bei Arzthaftungsfällen verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des schädigenden Arztes (absolute Verjährungsfrist sind 30 Jahre). Bloße Mutmaßungen der Patienten über einen möglichen ärztlichen Behandlungsfehler setzen die Verjährung noch nicht in Gang. …mehr
Verjährung trotz allenfalls fehlerhafter Überstundenabrechnung
Entgeltansprüche der Spitalsärzte sind innerhalb der vorgesehenen Verjährungsfrist geltend zu machen. Für derartige Ansprüche reicht bereits die objektive Möglichkeit der Rechtsausübung. Subjektive, nur in der Person des Arztes liegende Gründe verhindern den Beginn der Verjährung nicht. …mehr