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Aufklärungspflicht
Die mangelnde Aufklärung und nicht allfällige Behandlungsfehler sind immer häufiger der Grund für Haftungsfälle! Fehlt die entsprechende Aufklärung (Diagnose-, Verlaufs- und Risikoaufklärung) ist jeder ärztliche Eingriff mangels Einwilligung des Patienten rechtswidrig. Die Dringlichkeit der Behandlung bestimmt den Aufklärungsumfang. …mehr