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Rezept und Medikament keine „Ladung“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung
Das Abholen eines Rezeptes sowie Medikamentes eines Patienten beim Hausarzt sind aufgrund des geringen Umfanges nicht als „Ladetätigkeit“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu qualifizieren und berechtigen daher nicht, das Auto während dieser Zeit in der Ladezone zu parken. Der Patient erhielt daher eine Verwaltungsstrafe. …mehr