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Erlass BMG Abgrenzung von Laientätigkeiten und Vorbehaltstätigkeiten der Pflege und Medizin
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einem eigenen Erlass unter anderem geregelt, welche Tätigkeiten von Laien erbracht, welche pflegerischen und ärztlichen Tätigkeiten an Laien delegiert werden dürfen und wer unterstützende Hilfe bei der Basisversorgung leisten darf. …mehr