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Bildungsteilzeit
Die Inanspruchnahme einer Bildungsteilzeit setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber voraus, sofern das Dienstverhältnis bereits ununterbrochen sechs Monate gedauert hat. Während der Bildungszeit, die zwischen vier Monaten und zwei Jahren betragen muss, darf die Arbeitszeit in der einzelnen Woche zehn Stunden nicht unterschreiten. …mehr