Logo Info für Ärzte
  • Rechtliche Entscheidungen
  • Medizinrecht Praktisch
  • Newsletter
    Lig Logoaekooe Logo

    Veröffentlicht am: 28.05.2013 Rechtliche Entscheidungen Mag. Christoph Voglmair, LL.M. Standpunkt

    Anspruch auf "Postensuchtage" bei befristeten Dienstverhältnissen?

    Bei einem zeitlich befristeten Dienstverhältnis ist von einem Anspruch auf Postensuchtage dann auszugehen, wenn nicht die Befristung erwiesenermaßen im fast ausschließlichen Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist.

    Das auf ein Jahr befristete Dienstverhältnis eines Facharztes zu einem Oö. Ordenskrankenhaus läuft mit Jahresende aus. Stehen auch bei Auslaufen eines befristeten Dienstverhältnisses so genannte "Postensuchtage" zu?  

    Die Bestimmung des § 22 Angestelltengesetz (AngG) sieht im Falle einer Dienstgeber-Kündigung vor, dass dem Angestellten während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen pro Woche mindestens ein Fünftel seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben ist (Postensuchtage). Im Falle einer Dienstnehmer-Kündigung sieht das AngG keinen Anspruch auf Freizeit während der Kündigungsfrist (Postensuchtage) vor. In Anlehnung an eine frühere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH 10.02.1993, 9 ObA 604/92) geht die Lehre davon aus, dass auch bei befristeten Dienstverhältnissen auf Verlangen des Dienstnehmers von einem Anspruch auf so genannte Postensuchtage während der (fiktiven) Kündigungsfrist auszugehen ist, sofern nicht die Befristung erwiesenermaßen im fast ausschließlichen Interesse des Arbeitnehmers gelegen ist (siehe auch Löschnigg (Hrsg.), Angestelltengesetz, Gesetze und Kommentare).

    Zurück

    LINZER INSTITUT FÜR GESUNDHEITSSYSTEM – FORSCHUNG (LIG)
    Dinghoferstraße 4
    4010 Linz, Oberösterreich
    Telefon: 0732 77 83 71
    ZVR – Zahl: 947345144

    • Ärztekammer für OÖ
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Sitemap

    ©2025 LIG – Alle Rechte vorbehalten