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INFOPORTAL FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

… die sich in aller Kürze über medizinrechtliche
Themen informieren möchten.

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AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN

Ablehnung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung einer COVID-19-Schutzimpfung

Oberster Gerichtshof trifft Interessensabwägung gemäß § 254 Abs 1 ABGB in Bezug auf COVID-19-Schutzimpfung. Gerichtlicher Erwachsenenvertreter beantragte die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer COVID-19-Schutzimpfung, die die Betroffene verweigerte. Im gegenständlichen Verfahren wurde die Zustimmung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zur Verabreichung einer COVID-19-Schutzimpfung samt der notwendigen Auffrischungen vom Senat des Obersten Gerichtshofes abgelehnt.

Übergabe der Patientenkartei nur an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger

Beendet ein Kassenvertragsarzt seine Tätigkeit ohne entsprechenden Nachfolger, ist der bisherige Ordinationsinhaber zur Aufbewahrung der Patientenkartei verpflichtet. Eine Weitergabe der Patientendaten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen- oder den Ordinationsstättennachfolger ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

„Schockschäden“ im Rahmen von Schmerzengeld nach neuerer Rechtsprechung zugesprochen

Der Oberste Gerichtshof bejaht im Sinne einer Rechtsanalogie neben dem Anspruch auf Trauerschmerzengeld für den Verlust naher Angehöriger auch „Schockschäden“. Bei der Bemessung des Schmerzengeldanspruches sind die seelischen Schmerzen mit Krankheitswert erhöhend hinzuzurechnen. Im Gegensatz zum Trauerschaden steht der Schockschaden auch bei leichter Fahrlässigkeit zu.

Pensionsversicherungsanstalt entlässt Arzt

Trotz medizinischer Tätigkeiten des Arztes in seiner Privatordination während des Krankenstandes war die von der PVA ausgesprochene Entlassung mangels Vorliegens dafür ausreichender Gründe nicht gerechtfertigt. Fraglich war das Bestehen eines - wegen schlechter Gesamtbeurteilungen - erhöhten Kündigungsschutzes. Nun ist das Berufungsgericht erneut am Zug.

MEDIZINRECHT PRAKTISCH

Dieses Werk bietet eine übersichtliche Darstellung des Medizinrechts, zumal diese Rechtsmaterie aufgrund der enormen Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Neuerungen mittlerweile kaum mehr überschaubar ist. Es wurde in einer für juristische Laien verständlichen Sprache in Form einer Frage-Antwort-Struktur zur besseren Lesbarkeit aufbereitet.

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