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INFOPORTAL FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE

… die sich in aller Kürze über medizinrechtliche
Themen informieren möchten.

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AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN

Ordnungsgemäße Aufklärung vor Operation erfolgt

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung besteht die Gefahr einer Arzthaftung auch für so genannte typische Risiken, die selbst ohne Behandlungsfehler eintreten können. Keine Schadenersatzpflicht besteht allerdings dann, wenn der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte. Im konkreten Fall wurde ohnehin korrekt aufgeklärt.

Ärztevorbehalt - Apotheken verstoßen mit Werbekampagne gegen UWG

Eine den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit liegt nur dann nicht vor, wenn dafür keinerlei medizinisches Fachwissen erforderlich ist. Apotheker dürfen zwar über mögliche Wechselwirkungen der von Ärzten verschriebenen Medikamente beraten bzw. allfällige Wechselwirkungen dieser Medikamente prüfen, allerdings dürfen sie keine ärztlichen Tätigkeiten ausüben.

Das Klinisch-Praktische-Jahr ausländischer Medizinstudenten ist ein Berufspraktikum und bedarf daher keiner Beschäftigungsbewilligung iSd AuslBG

Im verfahrensgegenständlichen Fall verhängte die zuständige Bürgermeisterin über den Geschäftsführer eines Spitals eine Geldstrafe, weil diese einen Ausländer beschäftigt habe, ohne zuvor eine Beschäftigungsbewilligung einzuholen. Es handelte sich dabei um einen russischen Studenten, der an der Med Uni Graz studierte und in der besagten Krankenanstalt einen Teil des KPJ absolvierte.

Brustimplantate - Keine Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung

Nach einer Brustvergrößerung und einer später eingetretenen Krebserkrankung und erfolgter Therapie wurde bei der Klägerin eine Kapselfibrose diagnostiziert und chirurgisch entfernt. Die Brustimplantate waren kausal für die Erkrankung und somit als sekundärer Risikoausschluss nicht von der Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung umfasst.

MEDIZINRECHT PRAKTISCH

Dieses Werk bietet eine übersichtliche Darstellung des Medizinrechts, zumal diese Rechtsmaterie aufgrund der enormen Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Neuerungen mittlerweile kaum mehr überschaubar ist. Es wurde in einer für juristische Laien verständlichen Sprache in Form einer Frage-Antwort-Struktur zur besseren Lesbarkeit aufbereitet.

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