Arzt darf passwortgeschützten Computerzugang nicht ungesichert verlassen
Ich arbeite in einem Krankenhaus und habe meinen mittels Passwort geschützten Computerzugang verlassen, ohne mich entsprechend auszuloggen. Kann ich Probleme bekommen, wenn eine unbefugte Person widerrechtlich in eine Patientenakte Einsicht nimmt?
Diese Frage hat der OGH jüngst mit einem eindeutigen "JA" beurteilt. Ein Krankenhausarzt loggte sich am Computer mit seinem Passwort ein und verließ danach das Arbeitszimmer. Seine Freundin blieb alleine zurück und diese verschaffte sich Zugang zu der Krankenakte ihres Ehemannes. Der Ehemann klagte darauf hin den Krankenhausarzt auf Unterlassung und drang mit seiner Klage auch durch. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Krankenhausarzt die widerrechtliche Einsichtnahme seiner Freundin - und Ehefrau des Klägers - verhindern hätte können. Durch Öffnung des passwortgeschützten Zugangs zum Computer sowie dem anschließenden Verlassen des Arbeitszimmers habe er seiner Freundin den Zugriff auf die Gesundheitsakte ihres Ehemannes ermöglicht. Der Krankenhausarzt ist daher ein "mittelbarer Störer" im Rechtssinne.