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    Veröffentlicht am: 13.06.2012 Rechtliche Entscheidungen Mag. Robert Prankl, LL.M. Standpunkt

    Arztbesuch während der Arbeitszeit

    Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer Arztbesuche außerhalb ihrer Arbeitszeit erledigen, außer in Akutfällen oder wenn der Dienstnehmer aufgrund der Ordinationszeiten keine Gelegenheit hat, den Arzt seines Vertrauens außerhalb seiner Arbeitszeit zu konsultieren.

    Dürfen Dienstnehmer während ihrer Arbeitszeit den Arzt aufsuchen?

    Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es so, dass der Dienstnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, Arztbesuche außerhalb seiner Arbeitszeit zu erledigen. Davon gibt es allerdings zwei entscheidende Ausnahmen:

    1. in Akutfällen und

    2. wenn der Dienstnehmer aufgrund der Ordinationszeiten keine Gelegenheit hat, den Arzt seines Vertrauens außerhalb seiner Arbeitszeit aufzusuchen.

    In diesen Fällen ist ein Arztbesuch auch während der Arbeitszeit möglich. Eine anderslautende Regelung im Dienstvertrag bzw. eine anderslautende Weisung des Dienstgebers wäre unzulässig.

    Der Dienstnehmer muss sich also keinen neuen Arzt mit Abendordination suchen, wenn der Arzt seines Vertrauens lediglich am Vormittag, also während seiner Arbeitszeit, ordiniert.

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