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    Veröffentlicht am: 19.12.2016 Rechtliche Entscheidungen Mag. Robert Prankl, LL.M. Standpunkt

    Auflösung der Betriebskrankenkasse Austria Tabak

    Die Betriebskrankenkasse Austria Tabak wird aufgelöst und deren Versicherten werden in die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse eingegliedert.

    Mit Ablauf des 31.12.2016 gilt die Betriebskrankenkasse Austria Tabak (BKK-AT) als aufgelöst. Die Versicherungszugehörigkeit und -zuständigkeit sowie die Leistungszugehörigkeit und -zuständigkeit ihrer Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen gehen mit 1.1.2017 auf die jeweils örtlich zuständige Gebietskrankenkasse über. Für die Versicherten und anspruchsberechtigten Angehörigen gelten ab dann die Vorschriften (Satzungen, Krankenordnungen usw.) der jeweiligen Gebietskrankenkasse. Österreichweit gibt es ab 2017 nur noch fünf Betriebskrankenkassen.

    Mag. Robert Prankl, LL.M.

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