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    Veröffentlicht am: 28.07.2014 Rechtliche Entscheidungen Mag. Christoph Voglmair, LL.M. Standpunkt

    Auswirkungen einer neuerlichen Schwangerschaft auf die Väterkarenz?

    Aus rechtlicher Sicht berührt weder die neuerliche Schwangerschaft der Kindesmutter, noch der Eintritt des absoluten Beschäftigungsverbotes bzw. die Geburt eine aufrechte Väterkarenz, da in all diesen Fällen die Väterkarenz nicht vorzeitig endet.

    Während der Karenzzeit des Vaters beginnt aufgrund einer neuerlichen Schwangerschaft der Mutter deren absolutes Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Mutterschutzgesetz (MSchG). Berührt die neuerliche Schwangerschaft bzw. das Beschäftigungsverbot der Kindesmutter in irgendeiner Weise die Väterkarenz?

    Die Bestimmung des § 2 Väter-Karenzgesetz (VKG) sieht lediglich vor, dass bei Inanspruchnahme der Väterkarenz sich grundsätzlich die Kindesmutter nicht gleichzeitig in Karenz befinden darf. Eine allfällige Ausnahme diesbezüglich gibt es gemäß § 3 Abs. 2 VKG nur für den Fall des erstmaligen Wechsels der Betreuungsperson, da in diesem Fall der Kindesvater gleichzeitig mit der Kindesmutter für die Dauer eines Monats Karenz in Anspruch nehmen kann. Zur Frage, ob eine neuerliche Schwangerschaft der Kindesmutter bzw. auch der Eintritt des absoluten Beschäftigungsverbotes Auswirkungen auf die Väterkarenz hat, enthält das VKG keine explizite Regelung. Nichts desto trotz hat sich in der Literatur wohl einhellig die Meinung gebildet, dass eine neuerliche Schwangerschaft genauso wie der Eintritt des absoluten Beschäftigungsverbotes bei der Kindesmutter bzw. die anschließende Geburt die Karenz des Kindesvaters nicht berührt, das heißt die Väterkarenz endet dadurch nicht (Ercher/Stech in Ercher/Stech/Langer, Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz (2005) § 2 VKG Rz 41).

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