Logo Info für Ärzte
  • Rechtliche Entscheidungen
  • Medizinrecht Praktisch
  • Newsletter
    Lig Logoaekooe Logo

    Veröffentlicht am: 11.06.2014 Rechtliche Entscheidungen Mag. Robert Prankl, LL.M. Standpunkt

    ELGA - Wie meldet man sich ab?

    Bei der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) handelt es sich um ein Informationssystem, in welchem eine Reihe von Gesundheitsdaten vernetzt werden sollen. Mit Jahresbeginn 2014 wurde das ELGA-Portal in Betrieb genommen. Die weiteren Funktionen werden in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.

    Grundsätzlich nimmt jede Person, die in Österreich krankenversichert ist, automatisch an ELGA teil. Wer dies nicht möchte, kann der Teilnahme – wie nachfolgend beschrieben – widersprechen. Jedermann kann sich von ELGA entweder generell oder auch nur teilweise abmelden (sog. Opt-out). Bei einer generellen bzw. gänzlichen Abmeldung nimmt der Patient an keinen bestehenden und zukünftigen ELGA-Funktionen teil. Bei einer teilweisen Abmeldung, zB nur von der e-Medikation (Speicherung der verordneten bzw. abgegebenen Medikamente) oder von den e-Befunden (Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Laborbefunde und radiologische Befunde), nimmt der Patient nur an den explizit abgemeldeten ELGA-Funktionen nicht teil, an den jeweils anderen und an den zukünftigen Funktionen nimmt er weiterhin teil.

    Eine Abmeldung von ELGA ist für den Patienten mit keinen Nachteilen in Bezug auf die medizinische Versorgung oder hinsichtlich der Kostentragung verbunden. Man kann sich zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder generell oder teilweise zu ELGA anmelden. Dies erfolgt auf die gleiche Weise wie der ursprüngliche Widerspruch.

    Folgende Möglichkeiten gibt es, um seinen Widerspruch zu erklären und sich von ELGA gänzlich oder teilweise abzumelden:

    1. Widerspruch mittels Formular

    Sie können das Formular "Willenserklärung zur ELGA" handschriftlich ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die ELGA-Widerspruchsstelle, Postfach 180, 1021 Wien, senden.

    Alternativ können Sie das Formular auch einscannen und mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur versehen per E-Mail an post[at]elga-widerspruchstelle.at senden.

    Es besteht auch die Möglichkeit, das Formular online auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und mit der Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die ELGA-Widerspruchsstelle  zu senden.

    2. Widerspruch online über das ELGA-Portal

    Wer über eine Bürgerkarte oder Handysignatur verfügt, hat auch die Möglichkeit, im Wege des Gesundheitsportals unter www.gesundheit.gv.at eine Widerspruchserklärung abzugeben.

    Für allgemeine Fragen zu ELGA steht Ihnen die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer 050 124 4411 von Montag bis Freitag (werktags) von 7:00 bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

    Zurück

    LINZER INSTITUT FÜR GESUNDHEITSSYSTEM – FORSCHUNG (LIG)
    Dinghoferstraße 4
    4010 Linz, Oberösterreich
    Telefon: 0732 77 83 71
    ZVR – Zahl: 947345144

    • Ärztekammer für OÖ
    • Datenschutz
    • Impressum
    • Sitemap

    ©2025 LIG – Alle Rechte vorbehalten