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    Veröffentlicht am: 23.04.2014 Rechtliche Entscheidungen Mag. Christoph Voglmair, LL.M. Standpunkt

    Fragen zur Fachabgrenzung zwischen einzelnen Sonderfächern

    Während die Qualifikation der Kinderfachärzte und jene der Kinder- und Jugendpsychiater ausdrücklich auf den Bereich des Kindes- und Jugendalters ausgewiesen ist, ist für die Sonderfächer Innere Medizin und Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin grundsätzlich keine Beschränkung der Altersstruktur der Patienten gegeben.

    Die in der Praxis immer wiederkehrenden Fragen zur Fachabgrenzung im Hinblick auf die zu behandelnde Altersgruppe zwischen einzelnen medizinischen Sonderfächern wurde kürzlich seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (GZ: BMG-92107/0008-II/A/3/2013) für die Fächer Innere Medizin versus Kinder- und Jugendheilkunde und Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin versus Kinder und Jugendpsychiatrie wie folgt klargestellt:

    Innere Medizin versus Kinder- und Jugendheilkunde: Während gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO) die Qualifikation der Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde ausdrücklich für den Bereich des Kindes- und Jugendalters ausgewiesen und somit auf dieses Alter beschränkt ist, ist im Rahmen des Sonderfaches Innere Medizin grundsätzlich keine Beschränkung der Altersstruktur der Patienten gegeben. Somit ist es auch den Fachärzten für Innere Medizin gestattet, Patienten im Kindes- und Jugendalter mit entsprechenden Erkrankungen in fachkompetente Behandlung zu übernehmen. Im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde kann allerdings auch in begründeten Einzelfällen bei spezifischen Krankheitsbildern die Überschreitung des Kindes- bzw. Jugendalters geboten sein.

    Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin versus Kinder- und Jugendpsychiatrie: Während gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO) auch die Qualifikation der Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausdrücklich für den Bereich des Kindes- und Jugendalters ausgewiesen und somit auf dieses Alter beschränkt ist, ist im Rahmen des Sonderfaches Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin grundsätzlich keine Beschränkung der Altersstruktur der Patienten gegeben. Dies wird seitens des Bundesministeriums auch damit begründet, dass vor der Einführung des Sonderfaches Kinder- und Jugendpsychiatrie (1. Februar 2007) die Versorgung im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich im Rahmen des Sonderfaches für Psychiatrie erfolgte. Es besteht somit hinsichtlich der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen eine Überschneidung im Kompetenzbereich der beiden Sonderfächer Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin einerseits und Kinder- und Jugendpsychiatrie andererseits.

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