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    Veröffentlicht am: 24.03.2011 Rechtliche Entscheidungen Dr. Maria Leitner Standpunkt

    Lehrpraxis - Förderrichtlinien verschärft

    Völlig unerwartet wurde vom Gesundheitsministerium mit 1.10.2010 eine neue Sonderrichtlinie für die Förderung von Lehrpraxen in Kraft gesetzt, die wesentliche Verschlechterungen für die Ärzte beinhaltet. Sie umfassen zB den Wegfall der Förderung für fachärztliche Lehrpraxen, eine Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden, um nur einige zu nennen.

    Die wichtigsten Punkte:

    Fachärztliche Lehrpraxen

    Es gibt keine Förderung mehr für die Ausbildung zum Facharzt. Nach der neuen Sonderrichtlinie werden nur mehr Turnusärzte in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin gefördert und zwar bei Ärzten für Allgemeinmedizin sowie bei Fachärzten derjenigen Fächer, die gemäß § 8 Abs. 4 – 6 Ärzteausbildungs­ordnung in Lehrpraxen absolviert werden können (Chirurgie, HNO, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin sowie die darauf anrechenbaren Fächer, Kinder- und Jugendheilkunde, Neurologie oder Psychiatrie sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe).

    35 Wochenstunden

    Die langwierige Diskussion rund um das Mindesterfordernis der Wochenarbeitszeit in der Lehrpraxisausbildung seit dem neuen Kollektivvertrag  ist ja hinlänglich bekannt. Unserer Auffassung nach lässt § 12 ÄrzteG auch eine geringere Wochenarbeitszeit als 35 Stunden zu. Das Ministerium geht jedoch für die Förderung nicht vom Erfordernis ab, dass 35 Stunden absolviert werden müssen. Das bedeutet, dass von den Lehrpraxisinhabern die Differenz auf die kollektivvertraglichen Gehälter auf Basis 35 Stunden bezahlt werden müssen.

    Höhe der Förderung

    Nach wie vor wird die Lehrpraxisausbildung mit einem Betrag in Höhe von

    € 1.091,-- brutto zzgl. pauschalierte Lohnnebenkosten in Höhe von € 254,-- pro Monat gefördert. Unserer jahrelangen Forderung nach Erhöhung wurde bislang leider nicht nachgekommen.

    Wichtig für das Förderansuchen

    Wie bisher kann der Beginnin der Lehrpraxis nur derMonatsersteund dasEndenur derMonatsletztesein. Es müssen zumindest drei Monate Förderung beantragt werden, maximal werden sechs Monate pro Turnusarzt gewährt. Wie bisher ist das Ansuchen sechs Wochen vor Beginn bei der Ärztekammer einzureichen, dem Ansuchen sind Staatsbürgerschaftsnachweis, Promotionsurkunde, Dienstvertrag sowie der Nachweis über die bisher erfolgte Ausbildung beizulegen. Für das Ansuchen ist ein neues vom Ministerium herausgegebenes Formular zu verwenden, Sie finden dieses unter www.aekooe.or.at/ Aus- und Fortbildung/ Lehrpraxis bzw. Themen von A bis Z/ Lehrpraxis.

    Die neue Sonderrichtlinie ist mit 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

    Unabhängig davon wird sich die ÖÄK weiter um Gespräche mit dem Ministerium bemühen. Wir werden Sie selbstverständlich über etwaige Neuerungen sofort informieren.

    Den  kompletten Text der neuen Richtlinie sowie die neuen Formulare finden Sie auf der Homepage unter www.aekooe.or.at/ Aus- und Fortbildung/ Lehrpraxis bzw. Themen von A bis Z/ Lehrpraxis.

    Dr. Maria Leitner

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