Richterin Patientin beim beklagten Arzt - Befangenheit?
Klage wegen Gerichtsgutachten
Der Kläger begehrte die Feststellung der Haftung für Schäden von einem beklagten Facharzt, der regelmäßig Gerichtsgutachten erstellte, zumal dieser aus Sicht des Klägers in einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit seinem Arbeitsunfall fahrlässig ein falsches Gutachten erstellt hätte.
Ablehnung der Richter wegen Befangenheit
Der Kläger lehnte ursprünglich alle Richter des betroffenen Landesgerichtes ab. Übrig blieb letztendlich dann die Frage, ob der einmalige Besuch zweier Richterinnen als Patientinnen beim beklagten Facharzt für die Befangenheit ausreicht, obwohl sich diese auch nicht als befangen erachteten.
Einmaliger Arztbesuch rechtfertigt keine Befangenheit
„Wenngleich die durch ein jahrelanges Arzt-Patienten-Verhältnis entstehende Bekanntschaft den Anschein der Befangenheit erwecken kann, so kann hier von einem derartigen jahrelangen Arzt-Patienten-Verhältnis angesichts der Erklärungen der beiden Richterinnen, lediglich einmal Patientin des beklagten Arztes gewesen zu sein, nicht die Rede sein“, so der OGH (8 Ob 25/17k).
Mag. iur. Barbara Hauer, LL.M.