
Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA
Mag. iur. Barbara Hauer, LL.M., MBA ist Leiterin des Bereiches infofürärzte.at in der Ärztekammer für Oberösterreich sowie Herausgeberin des Buches „MedizinRecht praktisch“. Sie absolvierte berufsbegleitend ein Masterstudium, den Medizinrechtslehrgang an der Johannes Kepler Universität Linz und verfasste die Master-Thesis zur Thematik der kassenrechtlichen Schiedsverfahren. Seit 2013 ist sie ausgebildete Mediatorin für den Gesundheits- und Sozialbereich. Im Jahr 2018 erfolgte dann der Abschluss des postgradualen Studiums zum MBA in Health Care Management.
Augenoptiker wirbt ungerechtfertigt mit „Doktortitel“
Optometristen, die über einen Doktortitel verfügen, dürfen bei der Verwendung dieses Titels nicht den Anschein erwecken, dass sie über ein Doktorat der gesamten Heilkunde verfügen. Da Augenoptiker auch im medizinischen Umfeld tätig sind, wird ansonsten zu Unrecht der Eindruck erweckt, dass es sich um eine medizinische Berufsqualifikation handelt.
Gefahrenzulage nicht gewährt
Tätigkeiten von Fachärzten für Innere Medizin an der Intensivstation sind nicht per se „gefährlich“ in dem Sinne, dass schon allein aus dieser Tatsache die Gefahrenzulage zu bezahlen ist. Es besteht „lediglich“ das Risiko, zu einer potenziell gefährlichen Arbeit, verbunden mit der Pflicht zum Tragen eines Dosimeters, herangezogen zu werden.
Dienstnehmerhaftung des Primars – Zwischenfall bei Geburt
Die aufgrund eines Geburtszwischenfalls in Anspruch genommene Haftpflichtversicherung des Primararztes drang mit ihren Regressansprüchen gegen den Dienstgeber (nur) mit einem Drittel durch. Der Primar war selbst nicht vor Ort und hatte den Ausbildungsstand der Hebamme und der Turnusärztin trotz fachärztlichen Personalmangels nicht überprüft.
Fehldiagnose - Schmerzengeld für verkürzte Lebenserwartung?
Wird aufgrund einer falschen ärztlichen Diagnose und der damit einhergehenden Fehlbehandlung die Lebenserwartung reduziert, können die Leidenszustände aufgrund des Bewusstseins über das verfrühte Ableben bei der Globalbemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt werden. Eine „Entschädigung“ für den vorzeitigen Tod wird weiterhin abgelehnt.
Verkaufserlös aus Patientenstock laut BFG umsatzsteuerpflichtig
Laut Bundesfinanzgericht fällt die Veräußerung gesammelter Patienteninformationen in Form eines Patientenstockes nicht in den Kernbereich der Arzttätigkeit und unterliegt daher der Umsatzsteuer. Diese Entscheidung wurde beim VwGH angefochten und ist derzeit noch anhängig.
Kunstfehler und Eigenverschulden des Patienten an Behandlungsnotwendigkeit
Führt ein Patient seine ärztliche Behandlungsbedürftigkeit – grob fahrlässig - herbei und unterläuft dem Notarzt ein Behandlungsfehler, so handelt es sich um kein „anspruchsminderndes Mitverschulden“ des Patienten: Der geltend gemachte Schadenersatzanspruch gegen den beklagten Arzt wurde daher in voller Höhe zugesprochen.
Kostenrückerstattung MRT-Untersuchung laut CT-Tarif
Wird eine MRT-Untersuchung von einem Wahlarzt mit einem Niederfeldgerät durchgeführt und fehlt ein entsprechender Vertragstarif sowie auch eine Satzungsregelung zum Kostenzuschuss, orientiert sich die Kostenerstattung an den für vergleichbare Pflichtleistungen festgelegten Tarifen: Konkret wurde der Tarif für eine CT-Untersuchung herangezogen.
Behandlung in Privatkrankenanstalt – Aufklärung über Kosten?
Wenn ein Patient der Behandlung in einem privaten Krankenhaus zustimmt und bestätigt, dass er über eine Privat-, Krankenzusatz- oder Auslandsreiseversicherung verfügt, die er tatsächlich nicht besitzt, so ist er zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet und kann sich nicht auf mangelnde ärztliche Aufklärung berufen.
Obduktion verletzt nicht das Recht auf Religionsfreiheit
Die an einem Säugling aufgrund einer diagnostischen Unklarheit durchgeführte Obduktion stellt keinen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit dar. Medizinische Unsicherheiten betreffend die Diagnose rechtfertigen eine Obduktion und es ist nicht erforderlich, dass darüber hinausgehend ein wissenschaftliches Interesse an der Leichenöffnung vorliegen muss.
Spital darf Fortbildungskosten nicht vom Arzt zurückfordern
Ein Spitalsarzt, der während der Absolvierung von Fortbildungen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge von seinem Dienstgeber erhalten hat, ist nicht zur aliquoten Rückzahlung dieses Entgeltes verpflichtet, wenn er das Dienstverhältnis durch Kündigung beendet.
Medizinrechtstagung RECHT AM SEE
Die Medizinrechtstagung RECHT AM SEE speziell für Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegeberufe findet heuer bereits zum dritten Mal in Österreich statt. Es werden aktuelle Themen, die den Ärztinnen und Ärzten unter den Nägeln brennen, von erfahrenen MedizinrechtspraktikerInnen klar und verständlich aufbereitet.
Ärztliche Überprüfungspflicht bei Verabreichung magistraler Zubereitungen
Bei der Verabreichung der vom Arzt verordneten und vom Apotheker hergestellten magistralen Zubereitungen ist laut OGH einen sehr strenger Sorgfaltsmaßstab geboten: Der Arzt ist verpflichtet, vor dem Einsatz der Arznei die ihm auf der Flasche zur Verfügung stehenden Informationen zu überprüfen.
Ordinationsvertreter aus steuerrechtlicher Sicht kein Dienstnehmer
Laut Bundesfinanzgericht üben Vertretungsärzte, die anstelle des Ordinationsinhabers ärztliche Leistungen erbringen, eine selbständige Tätigkeit aus. Zwischen dem Praxisinhaber und den Vertretungsärzten besteht daher kein Dienstverhältnis im Sinne des Einkommenssteuergesetzes.
Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt im Krankenstand
Erleidet ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, auf dem Weg vom Arzt nach Hause einen Autounfall, so besteht kein Unfallversicherungsschutz. Ein Arbeitsunfall liegt selbst dann nicht vor, wenn der Krankenstand wegen eines früheren Arbeitsunfalles verursacht wurde.
Kassenvertrag in einem anderen Bundesland bei Reihung zu berücksichtigen
Bei der Bewerbung um eine Kassenplanstelle sind bei der Punktevergabe (auch) Zeiten zu berücksichtigen, während derer dieser Bewerber im ausgeschriebenen Fachgebiet als Kassenvertragsarzt bei einer anderen GKK tätig war. Laut OGH ist es sachlich nicht gerechtfertigt, diese Zeiten nicht anzurechnen.
Krankenhausdirektorin gekündigt
Die Prüfung, ob Kündigungs- oder Entlassungsgründe verwirklicht wurden, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles erfolgen. Das Dienstverhältnis einer Verwaltungsdirektorin wurde wegen gröblicher Verletzung der Dienstpflicht, bzw. wegen eines dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes abträglichen Verhaltens aufgelöst.
Krankenhaus verweigert Aufnahme, Patient verstirbt
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes ist ein objektiver Maßstab geboten, die konkrete Höhe hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Gerichte erachteten einen Ersatzanspruch von Euro 20.000,-- für die beim damals 13-jährigen Sohn aufgrund des Todes des Vaters eingetretenen seelischen Beeinträchtigungen für angemessen.
Bereitschaftsdienst – Arzthaftung verneint
Die Beförderung eines Kleinkindes zum Bereitschaftsdienstarzt ist kein ärztlich angeordneter Krankentransport, sondern fällt in den Betreuungsbereich der Eltern. Es bedarf daher üblicherweise keiner Anleitung und Unterweisung durch den Arzt.
Strafrechtliche Erleichterung für Ärzte
Ab 2016 besteht für Ärzte Straffreiheit, wenn sie in Ausübung ihres Berufes Patienten aufgrund leichter Fahrlässigkeit am Körper verletzen und dadurch keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen resultiert. Diese Privilegierung betrifft nur Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe.
Schadenersatzanspruch gegen Arzt wegen Behandlungsfehler – Vertragsrechtsschutz
Da ein Patient „nur“ über eine Schadenersatz- und Strafrechtsschutzversicherung verfügte, bestand keine Versicherungsdeckung für die beabsichtigte Schadenersatzklage gegen einen Arzt wegen unterlassener Untersuchungen. Derartige Ansprüche fallen laut OGH unter den Vertragsrechtschutz. Die Versicherung des Patienten muss daher keine Kosten übernehmen.
Ordination darf nicht als „Klinik“ bezeichnet werden
Ein Facharzt für Augenheilkunde darf seine Ordination nicht als „Augenklinik“ oder als „Klinik“ bezeichnen, zumal dadurch der Eindruck entsteht, dass es sich um eine Krankenanstalt handelt. Mangels Bewilligung als Krankenanstalt dürfen daher diese Begriffe nicht verwendet werden.
Streichung aus Ärzteliste – Mandat nicht zwingend beendet
Die rückwirkende Streichung aus der Ärzteliste führt laut VfGH nicht zwingend zur Aberkennung eines Mandates als Mitglied der Vollversammlung der Ärztekammer, weil diesbezüglich weder Erlöschens- noch Abberufungsgründe gesetzlich normiert sind.
(Satzung) BAGS-Kollektivvertrag gilt nicht für selbständige Ambulatorien
Selbständige Ambulatorien, die physikalische Therapien durchführen, sind Krankenanstalten, die einer entsprechenden behördlichen Bewilligung bedürfen. Derartige Ambulatorien, besser bekannt unter dem Begriff „Institute“, unterliegen nicht dem BAGS-Kollektivvertrag, da Krankenanstalten laut Satzungserklärung vom Geltungsbereich ausgenommen sind.
Arbeitsmedizin als angestellte Tätigkeit qualifiziert
Der Tätigkeitsbereich einer Ärztin, die im Auftrag der AUVA arbeitsmedizinische Leistungen erbrachte, wurde vom Gericht nicht als selbständige Arbeit, sondern als (voll) sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis beurteilt. Dies bedeutet, dass die AUVA zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet ist.
Ärztlicher Behandlungsfehler verneint
Ein Arzt begeht dann einen Behandlungsfehler, wenn er nicht – lege artis - nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft vorgeht oder nicht die übliche Sorgfalt eines Arztes aufwendet. Da im konkreten Anlassfall keine Hinweise auf einen tatsächlich vorgelegenen Achillessehnenriss erkennbar waren, bestand keine Arzthaftung.
Kein Ausbildungskostenrückersatz bei Austritt wegen Mutterschaft
Ausbildungskosten, die zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber wirksam vereinbart wurden, sind von der Angestellten dann nicht zu ersetzen, wenn diese das Dienstverhältnis wegen Mutterschaft vorzeitig beendet.
6 Monate Erwerbstätigkeit für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Mütter müssen für die Gewährung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes in den letzten 6 Monaten vor der Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig sein. Laut OGH ist dieser 6-Monats-Zeitraum bei einer Beschäftigung ab 08. Juli 2013 bis zum 7. Jänner 2014 erfüllt.
Kein Unterhalt für gesundes Kind nach Sterilisation
Der Oberste Gerichtshof verneinte den Unterhaltsanspruch einer fünffachen Mutter, die nach einer Tubensterilisation erneut schwanger wurde und ein gesundes Kind gebar. Derartige Ansprüche stünden nur dann zu, wenn die dadurch erforderlichen Unterhaltsleistungen ungewöhnlich und geradezu existentiell belastend sind.
Flüchtlingsbetreuung durch niedergelassene Ärzte
Ärztliche Tätigkeiten in Flüchtlingsunterkünften liegen auch im Interesse der gesamten Bevölkerung, sodass für diese kein eigener Berufssitz notwendig ist. Sofern keine Ausnahmeregelungen vorliegen, dürfen freiberuflich tätige Ärzte nur über zwei Berufssitze verfügen.
Händler haftet nicht für fehlerhaften Keramikhüftkopf
Eine mit dem Vertrieb medizinischer Produkte spezialisierte Firma haftet nicht für fehlerhafte Prothesenteile nach dem Produkthaftungsgesetz, wenn sie diese Teile nicht hergestellt und auch nicht der Anschein erweckt hat, dass sie diese Komponenten produziert hätte.