Vaterschaftsfrühkarenz
Ich bin als Arzt in einem oberösterreichischen Landeskrankenhaus beschäftigt und sehe Vaterfreuden entgegen. Gibt es für mich die Möglichkeit, ein "Papa-Monat" in Anspruch zu nehmen?
Das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz (Oö. LVBG) als einschlägiges Dienstrecht sieht in § 47b Oö. LVBG die Möglichkeit vor, eine Vaterschaftsfrühkarenz in Anspruch zu nehmen. Darunter ist eine gänzliche Dienstfreistellung im Mindestausmaß von einer Woche gegen Entfall der Bezüge zu verstehen, die auf Ansuchen für den Zeitraum ab der Geburt des Kindes bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Kindesmutter zu gewähren ist. Voraussetzungen für die Gewährung sind, dass der Vater mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und keine wichtigen dienstlichen Gründe einer Vaterschaftsfrühkarenz entgegenstehen. Die Inanspruchnahme einer Vaterschaftsfrühkarenz und deren Dauer ist gegenüber dem Dienstgeber bis längstens zwei Monate vor dem voraussichtlichen Geburtstermin bekannt zu geben. Die Vaterschaftsfrühkarenz endet von Gesetzes wegen, wenn der gemeinsame Haushalt des Vertragsbediensteten mit dem Kind aufgehoben wird. Da die Zeit der Vaterschaftsfrühkarenz in dienst- und besoldungsrechtlicher Hinsicht als Karenz nach dem Väter-Karenzgesetz (VKG) einzustufen ist, ist sie auf zeitabhängige Rechte voll anzurechnen. Nicht anzurechnen ist sie allerdings auf die Fristen nach dem VKG, was zur Folge hat, dass eine Vaterschaftsfrühkarenz eine spätere Karenz nach dem VKG nicht verkürzt.