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Mag. Tanja Müller-Poulakos

Mag. iur. Tanja Müller-Poulakos ist in der Ärztekammer für Oberösterreich Mitglied der Schlichtungskommission für Interpretationsfragen zum Sondergebührenvertrag. Zuvor war sie als selbständige Rechtsanwältin in Linz tätig und weist langjährige Erfahrung in der Verhandlungsführung auf. Ehrenamtlich ist sie fachkundige Laienrichterin beim Arbeits- und Sozialgericht Linz. 2022 erfolgt nun berufsbegleitend der Medizinrechtslehrgang an der Johannes Kepler Universität Linz. Des Weiteren ist Sie Vortragende vorwiegend im Kassenrecht und im Bereich der Werberichtlinie.


Kein obligatorisches Schlichtungsverfahren bei Rechtsstreit zwischen Ärzten aus Ordinationsübernahme

Rechtsstreitigkeiten von Ärzten sind nur dann dem Schlichtungsverfahren gem. § 94 Abs 1 und 4 ÄrzteG 1998 unterworfen, wenn die Streitigkeit mit der Ausübung des ärztlichen Berufs untrennbar verbunden ist.

Keine Fristenhemmung bei eingesetzten Brustimplantaten

Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz aufgrund von eingesetzten Brustimplantaten ist nach Ablauf der absoluten Frist des § 13 Produkthaftungsgesetzes (PHG) nicht durchsetzbar. Die Fortlaufshemmung gemäß § 2 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz (1. COVID-19-JuBG) ist nicht auf die absolute Frist nach § 13 PHG anzuwenden.

Sturz beim Feuerwehrball

Verkehrssicherungspflichten gehen für die Dauer einer Veranstaltung nicht gänzlich über. Gegenständlich haftete die freiwillige Feuerwehr nicht für allfällige Gebäudeschäden oder eine schadhafte Stiege trotz der Vereinbarung, den Ball im Gemeindegebäude zu veranstalten.

Brustimplantate - Keine Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung

Nach einer Brustvergrößerung und einer später eingetretenen Krebserkrankung und erfolgter Therapie wurde bei der Klägerin eine Kapselfibrose diagnostiziert und chirurgisch entfernt. Die Brustimplantate waren kausal für die Erkrankung und somit als sekundärer Risikoausschluss nicht von der Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung umfasst.