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Haftung eines Gynäkologen und Radiologen wegen Mammakarzinoms
Ein Facharzt für Radiologie riet nach einer Mammographie noch zur Durchführung einer ergänzenden Mamma-MR. Weder er noch der behandelnde Gynäkologe klärten die betroffene Patientin über diesen Umstand auf, weswegen das Mammakarzinom zu spät erkannt wurde und die Patientin verstarb. Beide Fachärzte hafteten für dieses Fehlverhalten. …mehr