3. Medizinprodukterecht

Unter einem Medizinprodukt wird ein Produkt verstanden, welches vom Hersteller für die Anwendung am Menschen bestimmt ist und einen oder mehrere medizinische Zwecke erfüllen soll.

 

Dieser liegt in der jeweiligen Wirkungsweise. Während Arzneimittel pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, entfalten Medizinprodukte eine mechanische, physikalische, chemische oder physikalisch-chemische Wirkung. Wichtig dabei ist, dass ein Produkt nicht Arzneimittel und Medizinprodukt zugleich sein kann.

 

Ja, § 40 MPG sieht unter anderem für Ärzte eine Meldeverpflichtung über Medizinprodukte im Hinblick auf jedes schwerwiegende Vorkommnis an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und den Hersteller des Produktes vor,

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