4. Blutsicherheitsgesetz

Es regelt die Gewinnung und Testung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen sowie die damit zusammenhängenden Sicherheitsmaßnahmen, um Spendern und Patienten den bestmöglichen Schutz zu bieten.

Sobald das entnommene Blut oder die Blutbestandteile in ein Sammelbehältnis fließen oder sich beim Gewinnungsvorgang mit einer gerinnungshemmenden Lösung vermischen, erfolgt die Herstellung eines Arzneimittels, was in den Anwendungsbereich des AMG fällt.

In welchen Einrichtungen dürfen Blut und Blutbestandteile nach dem BSG entnommen werden?
Zur Entnahme sind ausschließlich Blutspendeeinrichtungen befugt, die hierfür eine Genehmigung vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) besitzen. Jede Blutspendeeinrichtung bedarf eines ärztlichen Leiters und Stellvertreters, die zur selbständigen Berufsausübung berechtigt sind, die entsprechenden besonderen Kenntnisse uWer kommt als Spender in Frage? nd Fertigkeiten aufweisen und seit mindestens zwei Jahren in einer Blutspendeeinrichtung tätig gewesen sind.

Spender von Blut und Blutbestandteilen müssen gesundheitlich geeignet sein und der Spende schriftlich zugestimmt haben. Vor der ersten Gewinnung von Blut oder Blutbestandteilen ist der Spender über das dabei angewendete Verfahren sowie über die mit einer Spende verbundenen möglichen Nebenwirkungen und Gefahren für seine Gesundheit aufzuklären. Diese Aufklärung ist bei wiederholt spendenden Personen einmal jährlich zu wiederholen. Der Spender ist weiters über den beabsichtigten Zweck der Verwendung der Spende aufzuklären. Es ist untersagt, Spendern von Blut oder Blutbestandteilen oder dritten Personen für eine Spende einen Gewinn zukommen zu lassen oder zu versprechen.

 

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