2. Kausalzusammenhang

Voraussetzung für die Haftung des Arztes ist weiters, dass zwischen dem ärztlichen Fehlverhalten und dem Schaden des Patienten ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Grundsätzlich muss der geschädigte Patient beweisen, dass das Verhalten des Arztes zum Schadenseintritt geführt hat. Im Bereich der Arzthaftung ist die Feststellung des Kausalzusammenhanges oftmals sehr schwierig, da die Kausalität bestimmter Umstände für den Eintritt der Gesundheitsschädigung wissenschaftlich nicht immer eindeutig bewiesen werden kann. Die Rechtssprechung gewährt daher dem Patienten entsprechende Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität, und zwar genügt das überwiegende Wahrscheinlichmachen der Entstehung der Gesundheitsschädigung durch das Verhalten des Arztes. Dabei kommt dem medizinischen Gutachter eine wesentliche Rolle zu.

 

Trotz sorgfältiger Behandlung kann sich ein Risiko verwirklichen, ohne dass den Arzt ein Verschulden trifft. Dann spricht man von einer Komplikation, die schicksalhaft ist, und nicht von einem Behandlungsfehler.

 

Zum einen muss zwar der Arzt für schuldhafte Behandlungsfehler einstehen, zum anderen gibt es schicksalhafte Krankheitsverläufe, für die niemand verantwortlich ist, die also dem Patienten selbst zuzurechnen sind.
Wenn nunmehr schuldhafte Behandlungsfehler mit einem schicksalhaften Behandlungsverlauf zusammentreffen, erfolgt grundsätzlich eine Kürzung des Schadenersatzanspruches.
Wenn ein durch einen Arzt herbeigeführter Schaden z.B. später auch ohne die erfolgte Behandlung eingetreten wäre, so muss der Arzt nur für eine mögliche zeitliche Vorverlegung des Schadeneintrittes haften.

 

Im Sinne der so genannten Adäquanztheorie ist ein Verhalten dann für einen Erfolg bzw. einen Schaden adäquat ursächlich, wenn es seiner Natur nach für die Herbeiführung solcher Erfolge nicht völlig ungeeignet erscheint. Es besteht also eine Haftung für alle Folgen eines schädigenden Verhaltens, mit denen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge abstrakt gerechnet werden muss, nicht aber für einen völlig atypischen Erfolg.

 

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