Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrag:
Für ältere Dientnehmer entfällt nach Vollendung des 58. Lebensjahres der Arbeitslosenversicherungsbeitrag.
Für Frauen und Männer, die der Pflichtversicherung unterliegen und vor dem 1. Juni 2011 das 58. Lebensjahr vollendet haben, entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ab dem Beginn des auf die Erreichung dieses Lebensalters nächstfolgenden Kalendermonates. Sie bleiben aber trotzdem arbeitslosenversichert. Der IESG-Zuschlag ist weiterhin abzuführen.
Quelle: OÖGKK
Infos zur Erfassung findet man auf der Homepage der OÖGKK unter: http://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/portal/dgooegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=648804&action=2&p_menuid=68619&p_tabid=3